Psychotherapie in der Kostenerstattung

Psychotherapie in der Kostenerstattung

Psychotherapien sind Leistungen der gesetzlichen und der meisten privaten Krankenkassen.

Doch auf einen Therapieplatz warten viele Betroffene oft sehr lange. Drei Monate oder länger sind dabei keine Seltenheit.

Dank des Kostenerstattungsverfahrens kann in solchen Fällen ein Psychotherapeut / eine Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung die Behandlung übernehmen.

Hierzu ist bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.

Wie wird die Psychotherapie beantrag?

Welche Verfahren kommen in Frage?

Welche Psychotherapeuten dürfen aufgesucht werden?

All diese Fragen werden in dem Flyer der deutschen Psychotherapeutenvereinigung beantwortet, der Ihnen HIER zur Verfügung steht:

Flyer Psychotherapie in der Kostenerstattung

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http://www.therapeutenfinder.com/therapeuten/.html

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