Die Reha nach einer Fußverletzung: Darauf kommt es an
Die Reha nach einer Fußverletzung: Darauf kommt es an
29.09.2020
Nach einer Fußverletzung ist gehen Schonung und Mobilisation Hand in Hand. Eine gute Reha kann den Heilungsprozess maßgeblich unterstützen.
Eine Fußverletzung schränkt die Beweglichkeit meist stark ein. Unabhängig davon, ob es sich um einen Knochenbruch, eine schwerwiegende Muskelverletzung oder eine Verletzung des Sehnen-Band-Apparates in einem Gelenk handelt, erfordern Fußverletzungen besondere Aufmerksamkeit. Insbesondere, wenn ein operativer Eingriff erforderlich war, um die Verletzung zu behandeln, ist im Anschluss eine sinnvolle Mischung aus Schonung zur Wundheilung und einer möglichst frühzeitigen Steigerung von Belastung und Mobilität wichtig, damit Betroffene schnell und ohne bleibende Schädigungen wieder fit werden.
Nach einer Operation sind anschließende Rehamaßnahmen meist sinnvoll. Diese können, je nach Umfang der erforderlichen Nachbehandlung und Schweregrad der Beeinträchtigung, in einer entsprechenden Rehaeinrichtung oder ambulant beim Physiotherapeuten durchgeführt werden.
Eine kurze Schonungsphase zur akuten Wundheilung
Nach einem operativen Eingriff benötigt der Körper eine kurze Schonungsphase, um sich zunächst der akuten Wundheilung zu widmen. Der Organismus muss erst wieder lernen, den lymphatischen Rückfluss zu regulieren. Äußere Anzeichen für einen gestörten Abfluss von Gewebsflüssigkeit sind die typischen Schwellungen und Entzündungen im Bereich der Verletzung. Belastung verstärkt die Beschwerden und kann die Wundheilung blockieren, wenn sie unmittelbar nach dem Eingriff zu stark zum Einsatz kommt.
Fachärzte empfehlen deshalb je nach Eingriff und Art der Verletzung eine mehrtätige Schonungsphase, in der sich der lymphatische Rückfluss regenerieren und die Wundheilung vorangetrieben werden kann. Als unterstützende Maßnahme wird die manuelle Lymphdrainage empfohlen. Die Behandlung kann noch im Krankenhaus beginnen und im Anschluss durch einen Physiotherapeuten in der Rehaeinrichtung oder einer niedergelassenen Praxis im heimischen Umfeld fortgeführt werden.
Zur Unterstützung der Wundheilung sollte der verletzte Fuß regelmäßig hoch gelagert werden, um den Lymphabfluss natürlich zu unterstützen. Kühlung und Kompressionsmanschetten kommen nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ebenfalls häufig zum Einsatz. Sind Schwellungen im Wundbereich merklich zurückgegangen, sollte möglichst frühzeitig eine belastungsarme Mobilisierung durch qualifizierte Rehamaßnahmen beginnen. Je nach Umfang der erforderlichen Behandlungen und den Einschränkungen im Alltag ist die vorübergehende Unterbringung in einer Rehaeinrichtung sinnvoll. Häufig können entsprechende Rehamaßnahmen aber auch in einer Physiotherapiepraxis ambulant in Anspruch genommen werden.
Auf Basis der Empfehlungen des behandelnden Arztes sollten Patienten frühzeitig Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen, um sich darüber zu informieren, welche Rehamaßnahmen unterstützt werden, welche Einrichtungen zur Verfügung stehen und welche Zusatzkosten unter Umständen entstehen.
Welche Rehamaßnahmen übernimmt die Krankenkasse?
Die medizinische Reha, auch Leistung zur Teilhabe genannt, umfasst verschiedene therapeutische Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der Mobilität und des Gesundheitszustandes vor der Operation notwendig sind. Vielfach reichen Einzelbehandlungen in Form von Physiotherapie oder Ergotherapie aus, um nach einer Fußverletzung Heilung und Mobilitätsgewinn zu unterstützen. Nach schwerwiegenderen Eingriffen kann aber auch eine umfangreichere Rehamaßnahme erforderlich werden. Die Kosten können sowohl von der gesetzlichen als auch von der privaten Krankenkasse übernommen werden. Für den Umfang der in Anspruch zu nehmenden Leistungen und die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, gelten allerdings unterschiedliche Bedingungen.
Rehamaßnahmen in der gesetzlichen Krankenkasse nach Angaben des GKV-Spitzenvergandes:
Damit Ihre Krankenkasse die Kosten Ihrer Rehabilitationsmaßnahme trägt, müssen Sie gesetzlich krankenversichert sein. Ihre Krankenkasse prüft zunächst, ob ein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist. Bei Erwerbstätigen finanziert z. B. die Rentenversicherung notwendige Rehabilitationsleistungen. In der Regel fallen Reha-Leistungen für Rentnerinnen und Rentner, Mütter oder Väter mit Kindern sowie für Pflegebedürftige in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme bewilligt werden kann:
- Rehabilitationsbedürftigkeit: Ihre Leistungsfähigkeit ist beeinträchtigt und kann mit einzelnen Maßnahmen, wie Krankengymnastik und Ergotherapie, nicht wiederhergestellt werden.
- Rehabilitationsfähigkeit: Sie sind rehabilitationsfähig, d. h. Sie sind so weit belastbar, dass notwendige Behandlungen durchgeführt werden können.
- Positive Rehabilitationsprognose: Sie können individuelle Rehabilitationsziele nach ärztlicher Einschätzung voraussichtlich erreichen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der Maßnahme. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten für Rehabilitationsleistungen eine Zuzahlung. Diese beträgt in der ambulanten Reha pro Behandlungstag und in der stationären Reha pro Kalendertag jeweils 10 Euro. Die Zuzahlung wird für längstens 42 Kalendertage im Jahr berechnet. Sie wird direkt an die Rehabilitationseinrichtung gezahlt.
Bei einer Anschlussrehabilitation unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung müssen gesetzlich Krankenversicherte für längstens 28 Tage zuzahlen.
(Quelle: www.gkv-spitzenverband.de)
Rehamaßnahmen in der privaten Krankenversicherung
Auch privat Krankenversicherte können verschiedene Rehamaßnahmen in ambulanter oder stationärer Form in Anspruch nehmen. Hierzu prüft der jeweilige Anbieter aber im Vorfeld, ob gegebenenfalls andere Sozialleistungsträger für die Kostenübernahme zuständig sind. Wurde die Verletzung durch einen Freizeitunfall verursacht, ist in den meisten Fällen die private Unfallversicherung für die Kosten der Rehamaßnahme zuständig.
Insbesondere im Bereich der ambulanten Rehamaßnahmen, wie zum Beispiel Phyiso- oder Ergotherapie, und im Hinblick auf Heilmittel können privat Krankenversicherte häufig umfangreihere Leistungen in Anspruch nehmen als Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Hierbei gilt:
Physiotherapie:
Insbesondere bei ambulant durchgeführten Therapiemaßnahmen gibt es große Unterschiede bei der Anzahl an Behandlungen, die von der privaten Krankenkasse im Vergleich zu gesetzlichen Versicherern übernommen werden.
Ergotherapie:
Hier erstatten private Krankenkassen häufig auch dann die Kosten, wenn die Behandlung von einem Ergotherapeuten und nicht von einem Arzt durchgeführt wird.
Hilfsmittel:
Medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Krücken, Kompressen oder Sportgeräte zu Therapiezwecken werden von den privaten Krankenkassen je nach Tarif in größerem Umfang zur Verfügung gestellt.
(Quelle: http://www.finanzen.de/)
Rehamaßnahmen zur Mobilitätssteigerung beugen Folgeschäden vor
Selbst nach schweren Verletzungen und umfangreichen operativen Eingriffen ist es wichtig, nach einer möglichst kurzen Ruhigstellungsphase in eine zunächst belastungsarme Mobilisierung überzugehen. So ist es möglich, Folgeschäden wie steifen Gelenken, einem Abbau von Muskulatur und Kondition und chronischer Immobilität einzelner Teile des Bewegungsapparates vorzubeugen. Außerdem verringert eine frühzeitige Rückkehr zur Bewegung das Risiko einer Thrombose.
Meist werden physiotherapeutische Maßnahmen zur Mobilisierung unter Zuhilfenahme von stützenden Hilfsmitteln wie funktionellen Schienen, speziellen Entlastungsschuhen, Gehhilfen und Bandagen verordnet. Sie bieten Schutz und lenken die Bewegung, um eine Retraumatisierung des verletzten Areals zu verhindern.
Bei den meisten Fußverletzungen wird eine Kombination aus Beweglichkeitstraining, Kraft- und Ausdauertraining am Hometrainer und an hydraulischen Geräten sowie belastungsarme Sportarten wie Schwimmen oder Wassergymnastik eingesetzt. Je nach Art der Verletzung können auch andere Therapieansätze wie Magnet- oder Elektrotherapie unterstützend zum Einsatz kommen.
Schmerz als Körpersignal ernst nehmen
Als wichtiger Indikator für die Belastbarkeitsgrenze in Rehamaßnahmen wird Schmerz betrachtet. Insbesondere nach einem schweren Trauma und einem komplizierten operativen Eingriff ist es wichtig, den Schmerz als Warnsignal des Körpers nicht zu ignorieren, sondern ihn als wichtigen Anhaltspunkt für die akute Belastungsgrenze wahrzunehmen. Wird der Körper mit zu starkem Schmerz konfrontiert, kann es passieren, dass er die Muskel- und Gelenktätigkeit in diesem Areal einschränkt oder sogar blockiert, was zu Fehlhaltungen und chronischen Fehlbelastungen führen kann.
Patienten, die sich ohne therapeutische Begleitung über ihre Schmerzgrenze hinaus belasten, riskieren nicht nur die Ausheilung des Traumas, sondern können im schlimmsten Fall sogar chronische Schmerzen entwickeln, die unabhängig von der ursprünglichen Verletzung bestehen bleiben.
Je nach Therapieansatz kann es sinnvoll sein, akut auftretende Schmerzen durch gezielte Kryotherapie oder durch die Einnahme von speziellen Elektrolyten oder Schmerzmitteln zu behandeln, um Maßnahmen ganz oder teilweise schmerzfrei umsetzen zu können. Dies darf aber in jedem Fall nur mit enger Begleitung durch einen Arzt oder einen ausgebildeten Therapeuten erfolgen.
Abbildung 1: @ Stefan_Schranz (CCO-Lizenz) / pixabay.com
Verfasser und Verantwortlich für den Inhalt:
Dipl. Kfm, Markus Schmidt,
therapeutenfinder.com, 20354 Hamburg
zum Anbieterprofil ».
Dipl. Kfm, Markus Schmidt, therapeutenfinder.com, 20354 Hamburg http://www.therapeutenfinder.com/therapeuten/webcreative-hamburg.html |